Aufwendungen des Vermieters zur Beseitigung von Schäden, die der Mieter in einer mängelfrei übergebenen, kurz vorher erworbenen Eigentumswohnung verursacht und nicht ersetzt hat, können – so das Finanzgericht Düsseldorf – sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden. Es handelt sich hierbei nicht um sogenannte anschaffungsnahe Herstellungskosten.
Urteil des FG Düsseldorf vom 21.01.2016
Aktenzeichen: 11 K 4274/13 E
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