Erleidet ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Nachhauseweg einen Unfall, besteht eine Absicherung über die gesetzliche Unfallversicherung. Zu der versicherten Wegstrecke gehört es für das Hessische Landessozialgericht auch, wenn der Versicherte nach Antritt der Fahrt seinen Pkw verlassen muss, um ein Hoftor auf seinem Privatgrundstück zu schließen. Stürzt er dabei glättebedingt und fügt sich Verletzungen zu, ist die Unfallversicherung eintrittspflichtig.
Urteil des Hessischen LSG vom 02.02.2016
Aktenzeichen: L 3 U 108/15
NJW-Spezial 2016, 266