Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat im Berufungsverfahren ein Urteil gegen den Betreiber des Internetdienstes Uber bestätigt, mit dem diesem bundesweit untersagt worden ist, Beförderungsleistungen durch Privatfahrer zu vermitteln, die nicht über eine Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz verfügen. Das Gericht hielt es für wettbewerbswidrig, dass Uber über sein Angebot „UberPOP“ Fahrtwünsche an Fahrer vermittelt, die keine Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz besitzen, aber für die Beförderungsleistung ein Entgelt verlangen, und sie somit zum Rechtsbruch anstiftet.
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 09.06.2016
Aktenzeichen: 6 U 73/15
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