Ein Selbstständiger erlitt mit einem zu seinem Betriebsvermögen gehörenden Pkw, den er auch privat nutzte, einen unverschuldeten Verkehrsunfall. Für die Dauer der Reparatur zahlte ihm die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers eine Nutzungsausfallentschädigung.
Wie das zuständige Finanzamt behandelt auch der Bundesfinanzhof die Versicherungszahlung als Betriebseinnahme. Dass das Fahrzeug auch privat genutzt wurde und sich der Unfall auf einer Privatfahrt ereignet hatte, spielte dabei keine Rolle, da bewegliche Wirtschaftsgüter selbst dann, wenn sie gemischt genutzt werden, ungeteilt entweder – wie hier – dem Betriebsvermögen oder dem Privatvermögen zuzuordnen sind.
Urteil des BFH vom 27.01.2016
Aktenzeichen: X R 2/14
DB 2016, 1172