Von Gebrauchtwarenhändlern darf nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln keine Umsatzsteuer erhoben werden, wenn der Differenzbetrag zwischen Verkaufs- und Einkaufspreisen im Jahr nicht über der Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro liegt. Bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes nach der Kleinunternehmerregelung ist nur auf die Differenzumsätze und nicht auf die Gesamteinnahmen abzustellen.
Urteil des FG Köln vom 13.04.2016
Aktenzeichen: 9 K 667/14
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