Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass es weder gegen Bundesrecht noch gegen Unionsrecht verstößt, dass vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzten Beamten nach der derzeitigen gesetzlichen Regelung über die ihnen zustehende beamtenrechtliche Mindestversorgung hinaus keine kinderbezogenen Leistungen gewährt werden.
Urteil des BVerwG vom 23.06.2016
Aktenzeichen: 2 C 17/14
Pressemitteilung des BVerwG