Der in einer privaten Rentenversicherung mitversicherte Ehepartner bzw. als Ehepartner Beihilfeberechtigte hat einen Anspruch darauf, von dem getrennt lebenden Ehegatten, der Versicherungsnehmer ist bzw. von dem sich die Beihilfeansprüche ableiten, bevollmächtigt zu werden, Krankheitskosten für sich und das bei ihm lebende Kind eigenständig abrechnen zu dürfen.
Beschluss des OLG Hamm vom 09.02.2007
Aktenzeichen 5 WF 9/07
NJW Heft 35/2007, Seite VI