Muss der Halter eines gewerblich genutzten Lkws Insolvenz anmelden, kann nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln auch der Leasinggeber des Fahrzeugs wegen der noch offenen Lkw-Mautzahlungen in Anspruch genommen werden. Das Lkw-Mautgesetz sieht den Eigentümer – dies ist bei einem Leasingwagen der Leasinggeber – als potenziellen Mautschuldner ausdrücklich vor.
Urteile des VG Köln vom 04.10.2016
Aktenzeichen: 14 K 5253/14, 14 K 7119/14 u.a.
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