Sieht die Satzung einer GmbH vor, dass über Geschäftsanteile nur mit Zustimmung der Gesellschaft durch Veräußerung oder Belastung verfügt werden kann mit der Ausnahme der zustimmungsfreien Übertragung eines Geschäftsanteils auf einen Mitgesellschafter, so ist für die Beschlussfassung über die nachträgliche Streichung dieser Ausnahmeregelung die Zustimmung sämtlicher betroffener Gesellschafter erforderlich. Der überstimmte Gesellschafter kann den nichtigen Beschluss erfolgreich anfechten.
Urteil des OLG München vom 23.01.2008
Aktenzeichen: 7 U 3292/07
OLGR München 2008, 376
NJW-Spezial 2008, 207