Eine Internetplattform ist berechtigt, den Account eines Kunden wegen zu vieler Rücksendungen von gekauften Waren zu sperren. Unzulässig ist es jedoch, wenn sich der Betreiber der Handelsplattform (hier Amazon) in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch eine intransparente Regelung das Recht einräumen lässt, auch vom Kunden entgeltlich erworbene digitale Inhalte (z.B. Filme und E-Books) zu entfernen.
Urteil des OLG Köln vom 26.02.2016
Aktenzeichen: I-6 U 90/15
K&R 2016, 273