Der Abschluss eines Medizinstudiums in Belgien mit dem Grad „Docteur en Médecine, Chirurgie et Accouchements“ berechtigt nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Mainz nicht zur Führung des Titels „Doktor der Medizin“ (abgekürzt „Dr. med.“). Ein Doktortitel darf nur in der ausländischen Form geführt werden, in der er verliehen worden ist. Weil in Belgien für den Abschluss „Docteur en Médecine, Chirurgie et Accouchements“ die Abkürzung „Dr.“ oder „Dr. med.“ weder rechtlich zugelassen noch nachweislich allgemein üblich ist, darf sie auch nicht in Deutschland verwendet werden.
Urteil des VG Mainz vom 16.11.2016
Aktenzeichen: 3 K 1538/15.MZ
Pressemitteilung des VG Mainz