Ein Verbraucher kann den Abschluss eines ihm gewährten Darlehens im Falle einer unterbliebenen oder fehlerhaften Widerrufsbelehrung durch die Bank auch noch nach Jahren widerrufen. Haben mehrere Verbraucher als Darlehensnehmer einen Verbraucherdarlehensvertrag mit einer Bank abgeschlossen, kann jeder von ihnen seine auf Abschluss des Darlehensvertrags gerichtete Willenserklärung selbstständig widerrufen.
Das Widerrufsrecht bleibt auch dann bestehen, wenn der Darlehensnehmer das Darlehen zuvor gegen Leistung eines Aufhebungsentgelts einvernehmlich beendet hat. Der Darlehensnehmer kann nach erfolgtem Widerruf dann nicht nur die während der Laufzeit des Darlehensvertrags über dem Basiszinssatz liegenden Zinsen zurückfordern, sondern auch das an den Darlehensgeber gezahlte Aufhebungsentgelt.
Urteil des BGH vom 11.10.2016
Aktenzeichen: XI ZR 482/15
WM 2016, 2295