Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Aufwendungen für die komplette Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Immobilie nicht sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind. Die Anschaffungskosten müssen vielmehr über einen Zeitraum von zehn Jahren im Wege der Absetzungen für Abnutzung (AfA) abgeschrieben werden. Die höchsten Finanzrichter geben mit dieser Entscheidung ihre bisherige Rechtsprechung zu dieser Rechtsfrage auf.
Urteil des BFH vom 03.08.2016
Aktenzeichen: IX R 14/15
DStRE 2017, 50