Die Polizei ermittelte bei einem 18-Jährigen, der über keine gültige Fahrerlaubnis verfügte, dass er in mindestens 20 Fällen Auto gefahren ist und dabei weitere Rechtsverstöße begangen hat. So entzog er sich mehrmals polizeilichen Kontrollen durch Flucht, wobei es bei den anschließenden Verfolgungen zu ganz erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen und zu massiven Gefährdungen des Straßenverkehrs gekommen war.
Da dem jungen Mann auch durch mehrere Verurteilungen nicht beizukommen war, stellte das Polizeipräsidium Köln dessen Fahrzeuge, einen BMW Z 4 und einen Nissan Z 350, sicher. Das Verwaltungsgericht hielt diese Maßnahme angesichts des Verhaltens des Fahrzeughalters für erforderlich und auch angemessen, um eine erhebliche gegenwärtige Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer abzuwenden. Der offenbar unbelehrbare Mann muss folglich auf Dauer auf seinen „Fuhrpark“ verzichten.
Beschluss des VG Köln vom 06.02.2017
Aktenzeichen: 20 L 3178/16
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