Wird ein gegen Berufsunfähigkeit versicherter Beamter „mit Ablauf“ des Monats November 2012 wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, so tritt der Versicherungsfall auch dann noch ein, wenn die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung vereinbarungsgemäß am 30. November 2012 endet.
Urteil des BGH vom 16.11.2016
Aktenzeichen: IV ZR 356/15
MDR 2017, 89