Die Verpflichtung eines Beförderungsunternehmers aus § 20 FPersV, seinen Fahrern eine Bescheinigung über arbeitsfreie und im Sinne der vorgeschriebenen Lenkzeiten berücksichtigungsfreie Tage auszustellen, bezieht sich nicht nur auf seine angestellten Fahrer, sondern auch auf solche, die als formal selbstständige Gewerbebetreibende dennoch in enger persönlicher Abhängigkeit zu dem Unternehmen stehen. Dies ist z.B. bei sogenannten Kurierdiensten häufig der Fall.
Beschluss des OLG Celle vom 04.03.2008
Aktenzeichen: 322 SsBs 226/07
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