Das Landessozialgericht Celle-Bremen hat eine Frau zur Rückzahlung von 129.000 Euro an die private Unfallversicherung ihres Vaters verurteilt, dessen Tod sie 33 Jahre verschwiegen hatte. Die Verletztenrente floss jahrzehntelang auf ein Postsparbuch des Vaters, das die Tochter als Generalbevollmächtigte schließlich auflöste. Sie war daher als Verfügende im Sinne des Sozialgesetzbuches anzusehen und damit rückzahlungspflichtig. Die Rückforderung war auch nicht (teilweise) verjährt, da die Verjährungsfrist erst ab Kenntnis der Unfallversicherung zu laufen begann und der Anspruch rechtzeitig gerichtlich geltend gemacht wurde.
Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 30.03.2017
Aktenzeichen: L 16/3 U 58/14
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