Das Oberlandesgericht Celle verneinte ein Mitverschulden einer Mutter an den Verletzungen ihres bei einem Verkehrsunfall verunglückten fünfjährigen Kindes, weil sie es zugelassen hat, dass ihr Sohn von einem anderen ohne Schutzhelm in einem Kindersitz mit dem Fahrrad transportiert wurde.
Das Gericht verkannte bei seiner Entscheidung nicht, dass der Schutz der Gesundheit des Kindes im Rahmen der elterlichen Obhutspflicht einen hohen Stellenwert besitzt. Auch wenn es allgemeine Empfehlungen zum Tragen eines Fahrradhelms durch Organisationen wie die Deutsche Verkehrswacht oder den ADAC gibt und das Tragen von Schutzhelmen zur Vermeidung bestimmter Kopfverletzungen wissenschaftlich belegt ist, verneinten die Richter einen Mitverschuldensvorwurf. Zum einen fehlt es an einer gesetzlichen Helmtragepflicht. Zum anderen hat sich trotz der unstreitigen Sicherheit, die ein Fahrradhelm bietet, noch keine allgemeine Überzeugung von der Notwendigkeit eines solchen Eigenschutzes herausgebildet.
Urteil des OLG Celle vom 11.06.2008
Aktenzeichen: 14 U 179/07
Pressemitteilung des OLG Celle