In Spanien sind Führerscheine – abhängig vom Lebensalter des Inhabers – zehn, fünf oder zwei Jahre gültig. Bei Ablauf der Gültigkeitsdauer wird die Fahrerlaubnis nur nach einem bestandenen Gesundheitstest verlängert.
Einem seit 1992 überwiegend in Spanien lebenden Deutschen wurde wegen einer in Deutschland begangenen Trunkenheitsfahrt der in Spanien erworbene Führerschein entzogen und die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von der Vorlage eines medizinisch-psychologisches Gutachtens (MPU) abhängig gemacht. Für den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entfällt diese Verpflichtung nicht dadurch, dass der Führerschein zwischenzeitlich durch die spanischen Behörden turnusmäßig erneuert wurde.
Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 27.06.2017
Aktenzeichen: 10 S 1716/15
Pressemitteilung des VGH Baden-Württemberg