Beamte und Bewerber um Beamtenstellen müssen sich aktiv von islamistischem Gedankengut distanzieren, da dessen ideologische Inhalte nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sind. So hielt es das Verwaltungsgericht Koblenz für gerechtfertigt, einen Bewerber für den Vorbereitungsdienst bei der Bundespolizei mangels persönlicher Eignung abzulehnen. Der Bewerber hatte ein Video auf sein Facebook-Profil geladen, in dem die Pflicht zum Beten über das Recht auf Leben gestellt wird und er sich von diesem islamistischen Ansatz nicht deutlich distanziert hatte.
Beschluss des VG Koblenz vom 03.11.2016
Aktenzeichen: 2 L 1159/16.KO
jurisPR-ITR 12/2017 Anm. 4