Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass die Firma 1&1, eines der größten Telekommunikationsunternehmen in Deutschland, nicht mit der Aussage „Das beste Netz gibt’s bei 1&1“ werben darf. Diese Werbeaussage ist deshalb irreführend, weil die Firma 1&1 kein eigenes flächendeckendes Netz betreibt, sondern tatsächlich wesentlich auf die Netze anderer Anbieter, u.a. auf das Netz der Telekom, zurückgreift und diese nutzt.
Beschluss des OLG Köln vom 19.09.2017
Aktenzeichen: 6 W 97/17
BB 2017, 2369