Um den Umgang ihrer Mitarbeiter mit Kunden zu optimieren, nutzen viele Callcenter und größere Unternehmen das sogenannte „Side-by-Side-Training“, bei dem Trainer Kundentelefonate von Mitarbeitern mithören und anschließend Tipps zur Verbesserung der Gesprächsführung geben.
In diesem Zusammenhang hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden, dass die Durchführung des „Side-by-Side-Trainings“ keine mitbestimmungspflichtige betriebliche Bildungsmaßnahme i.S.v. § 98 Abs. 1 BetrVG darstellt.
Beschluss des LAG Köln vom 16.01.2017
Aktenzeichen: 9 TaBV 77/16
ArbR 2017, 503