Der Bundesgerichtshof hat einen Zuschauer eines Fußballspiels verpflichtet, dem veranstaltenden Verein die diesem wegen des Zündens eines Knallkörpers durch den Zuschauer auferlegte Verbandsstrafe als Schadensersatz zu erstatten. Ist die vom DFB auferlegte Strafe zugleich für andere Vorfälle verhängt worden, ist sie anteilig auf alle Verursacher aufzuteilen. Im entschiedenen Fall wurde der „Fan“ zur Zahlung von 20.340 Euro verurteilt.
Urteil des BGH vom 09.11.2017
Aktenzeichen: VII ZR 62/17
Pressemitteilung des BGH