Muss ein Pauschalreisender zusammen mit seiner Familie wegen einer Überbuchung für drei Tage in einem anderen Hotel untergebracht werden und bietet das Zimmer in diesem Hotel keinen Meerblick und weist es schwerwiegende Hygienemängel auf, begründet dies neben einer Reisepreisminderung einen Anspruch auf Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit.
Auch wenn die verbleibenden Tage von den Reisenden uneingeschränkt für den Strandurlaub genutzt werden konnten, wird bei einer derart weitgehenden Entwertung eines Teils der nach Wochen oder Tagen bemessenen Urlaubszeit diese teilweise „nutzlos aufgewendet“ und damit auch die Reise insgesamt erheblich beeinträchtigt. Der Bundesgerichtshof sprach der Familie in letzter Instanz eine Entschädigung von 1.250 Euro zu.
Urteil des BGH vom 21.11.2017
Aktenzeichen: X ZR 111/16
Pressemitteilung des BGH