Die Zeitungswerbung eines Elektrogroßmarktes „ohne 19 % Mehrwertsteuer”, die nur für einen einzigen und mit dem Erscheinen der Werbung gleichen Tag gilt, ist unlauter, weil sie geeignet ist, die Entscheidungsfreiheit der Kunden unangemessen unsachlich zu beeinflussen, indem sie einen erheblichen Teil von Adressaten der Wahrnehmung von Vergleichsmöglichkeiten für Preis und/oder Qualität beraubt (§ 4 Nr. 1 UWG).
Dem Käufer, der ein entsprechendes Produkt sucht, erscheint das beworbene Angebot als besonders günstig und er nimmt an, ein solches Angebot kehre nicht so schnell wieder. Ein Verbraucher, der während des Tages von diesem Angebot erfährt, müsste sich, ohne sich vorher ausreichend informieren zu können, in das Geschäft des Elektrogroßmarktes begeben und wäre dann schon rein zeitlich nicht mehr in der Lage, sich noch anderweitig umzuschauen. Insbesondere einem Berufstätigen blieben, um das an einem einzigen Werktag geltende Angebot wahrnehmen zu können, nach Dienstschluss nur wenige Stunden Zeit für eine Kaufentscheidung.
Urteil des OLG Stuttgart vom 17.04.2008
Aktenzeichen: 2 U 82/07
OLGR Stuttgart 2008, 643