Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Bonusaktionen der Smartphone-App „My Taxi“ nicht gegen die tarifliche Preisbindung für Taxiunternehmer verstoßen und mit den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vereinbar sind.
Die Abweisung der Klage der Genossenschaft der Taxizentralen wurde damit begründet, dass der Betreiber der „My Taxi“-App selbst kein Taxiunternehmer ist, für den die Festpreise gelten. Seine Tätigkeit beschränkt sich auf die Vermittlung von Fahraufträgen, die von unabhängigen Taxiunternehmen selbstständig durchgeführt werden. Diese Taxiunternehmen können uneingeschränkt auch die Dienste anderer Vermittler, wie etwa der klagenden Taxigenossenschaft, in Anspruch nehmen.
Urteil des BGH vom 29.03.2018
Aktenzeichen: I ZR 34/17
Pressemitteilung des BGH