Beauftragt der Eigentümer eines Grundstücks einen Bauunternehmer mit dem Aushub einer an das Nachbargrundstück angrenzenden Baugrube, ist er neben dem Eigentümer dem Grundstücksnachbarn zum Schadensersatz verpflichtet, wenn dessen Haus infolge unzureichender Absicherung beschädigt wird.
Für die haftungsbegründende Ursächlichkeit der fehlerhaften Aushubarbeiten für den entstandenen Schaden spricht bei örtlichem und zeitlichem Zusammenhang der Anscheinsbeweis, den der Bauunternehmer im Prozess widerlegen muss.
Urteil des OLG Köln vom 06.12.2017
Aktenzeichen: 16 U 6/17
NJW-RR 2018, 464