Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof hat in seinem Schlussantrag in einem Rechtsstreit zwischen der ÖKO-Test Verlag GmbH und einem Zahncremehersteller die Auffassung vertreten, dass die Verwendung des ÖKO-TEST-Labels in der Werbung ohne Zustimmung des Markeninhabers eine Markenverletzung darstellt. Der ÖKO-Test Verlag ist daher als Inhaber der Marke ÖKO-TEST, die aus einem Testsiegel besteht und für eine Reihe von Dienstleistungen eingetragen wurde, berechtigt, ihre Benutzung durch den Zahncremehersteller zu verbieten, der sie ohne seine Zustimmung auf der Verpackung einer Zahncreme verwendet.
Hinweis: In aller Regel folgen die Richter am Europäischen Gerichtshof der Auffassung des Generalanwalts. Die Rechtsfrage wurde dem EuGH vom Oberlandesgericht Düsseldorf vorgelegt.
Schlussantrag des Generalanwalts am EuGH vom 17.01.2019
Aktenzeichen: C-690/17
Pressemitteilung des EuGH