Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass Erben Anspruch auf Abgeltung des von dem Erblasser nicht genommenen Urlaubs haben. Der Abgeltungsanspruch der Erben umfasst dabei nicht nur den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub von 24 Werktagen, sondern auch den Anspruch auf Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen sowie den Anspruch auf Urlaub nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD), der den gesetzlichen Mindesturlaub übersteigt.
Die höchsten deutschen Arbeitsrichter folgen damit der Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu dieser Rechtsfrage (Urteile des EuGH vom 06.11.2018, C-619/16 und C-684/16).
Urteil des BAG vom 22.01.2019
Aktenzeichen: 9 AZR 45/16
Pressemitteilung des BAG