Ein Arbeitgeber ist beim ersatzlosen Wegfall eines Arbeitsplatzes im Rahmen einer Umstrukturierung des Betriebs berechtigt, auch gegenüber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer eine betriebsbedingte Kündigung auszusprechen, wenn keine anderweitige geeignete Weiterbeschäftigungsmöglichkeit besteht. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, für den Schwerbehinderten einen Arbeitsplatz zu schaffen oder zu erhalten, den er nach seinem Organisationskonzept nicht mehr benötigt.
Urteil des BAG vom 16.05.2019
Aktenzeichen: 6 AZR 329/18
Pressemitteilung des BAG