Wer durch einen unverschuldeten Unfall für die Zeit der Reparatur auf seinen Wagen verzichten muss und keinen Mietwagen in Anspruch nimmt, hat gegen den Unfallverursacher beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung Anspruch auf Zahlung von Nutzungsausfall. Auch der unfallbedingte Ausfall eines Motorrads begründet einen ersatzfähigen Vermögensschaden. Ein zusätzlicher Pkw im Besitz des Geschädigten ist jedenfalls dann keine gleichwertige Alternative, wenn es sich – wie hier – um eine Harley-Davidson Electra Glide, ein besonders hochwertiges Motorrad handelt. Dies wurde von den offenbar motorradbegeisterten Richtern des Oberlandesgerichts Düsseldorf wie folgt begründet:
Der hier zu beurteilende Gebrauchsvorteil der Harley Davidson des Unfallgeschädigten wird durch die Nutzung eines Pkws nicht ersetzt. Die jeweiligen Nutzungswerte entsprechen sich nicht. Die beschädigte Harley Davidson Electra Glide ist ein Motorrad der Luxusklasse. Die Benutzung dieses besonderen Fahrzeugs befriedigt einerseits das Interesse des Geschädigten an Mobilität, bietet aber andererseits durch das im Vergleich zu einem Pkw völlig anders geartete Fahrgefühl und die besondere Weise der Fortbewegung auch den spezifischen Gebrauchsvorteil, ein besonders hochwertiges, luxuriöses Motorrad zu fahren.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 10.03.2008
Aktenzeichen: I-1 U 198/07
NJW Heft 23/2008, VIII