Ein Arbeitnehmer ist gesetzlich unfallversichert, wenn er auf dem Weg von zu Hause bei seinen Eltern vorbeigeht, um den Autoschlüssel und den Schlüssel zum Dienstgebäude seines Arbeitsplatzes zu holen. Die Arbeitnehmerin hatte im vorliegenden Fall ihren Schlüsselbund während ihres Urlaubs bei ihren Eltern deponiert, wo sie ihn vor Antritt ihres ersten Arbeitstages auf dem Weg zur Arbeit abholte. Das Bundessozialgericht begründete seine Entscheidung damit, dass ein Betriebsweg (hier Beschaffung der Schlüssel zum Dienstgebäude) auch von zu Hause angetreten werden kann.
Urteil des BSG vom 27.11.2018
B 2 U 7/17 R
NZS 2019, 433