Der Bundesgerichtshof legte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vor, ob die Verordnung Nr. 715/2007 dahingehend auszulegen ist, dass Automobilhersteller unabhängigen Marktteilnehmern Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge in elektronisch weiterzuverarbeitender Form gewähren müssen.
Der EuGH hat nun entschieden, dass Automobilhersteller nicht dazu verpflichtet sind, unabhängigen Werkstätten Zugang zu elektronischen Reparatur- und Wartungsinformationen einzuräumen.
Urteil des EuGH vom 19.09.2019
C-527/18
Pressemitteilung des EuGH