Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass nach Beendigung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im Blockmodell mangels Arbeitsverpflichtung kein Anspruch auf Abgeltung von Urlaub für die Freistellungsphase besteht.
Urteil des BAG vom 24.09.2019
9 AZR 481/18
Pressemitteilung des BAG