Bewirtet ein leitender Arbeitnehmer mit variablen Bezügen seine Arbeitskollegen, insbesondere ihm unterstellte Mitarbeiter, so kann er die Bewirtungsaufwendungen steuermindernd geltend machen.
Urteil des BFH vom 19.06.2008
Aktenzeichen: VI R 33/07
StuB 2008, 766