Das Landgericht Köln hat den Inhaber der Domain „fc.de“ verurteilt, der Löschung der Internetadresse zuzustimmen. Das Gericht sah durch die Domain das Namensrecht des Bundesligisten 1. FC Köln verletzt. In Sportberichterstattungen in sämtlichen Medien wird der Bundesligist seit Jahrzehnten als „FC“ bezeichnet und ist zumindest Fußballinteressierten unter dieser Bezeichnung bundesweit bekannt.
Urteil des LG Köln vom 09.08.2016
Aktenzeichen: 33 O 250/15
K&R 2016, 684