Das Landgericht Coburg sieht ein Überschreiten der in einem Kostenvoranschlag geschätzten Baukosten um 10 Prozent noch nicht als „wesentlich“ an, sodass der Bauherr die höher ausgefallenen Handwerkerkosten ohne Abzüge zu zahlen hat.
Urteil des LG Coburg vom 20.05.2009
Aktenzeichen: 12 O 81/09
Justiz Bayern online