Wer von seinem Diensthandy aus über einen Zeitraum von 22 Monaten 16.000 private SMS verschickt und dadurch einen Schaden von über 2.500 Euro verursacht, dem kann gekündigt werden. Dass der in dem vom Arbeitsgericht Frankfurt entschiedenen Fall gekündigte Lufthansa-Mitarbeiter mit seiner Kündigungsschutzklage letztlich doch Erfolg hatte, lag nicht daran, dass die Richter das Fehlverhalten nicht für so gravierend hielten, sondern an der zögerlichen Reaktion des Arbeitgebers. Dieser hatte die auffällig hohen Handyrechnungen monatelang bezahlt, ohne den Mitarbeiter zur Rede zu stellen und ihm eine entsprechende Abmahnung zu erteilen.
Urteil des ArbG Frankfurt vom 24.09.2010
Aktenzeichen: 24 Ca 1697/10
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