Das Oberlandesgericht Hamm bestätigt in der Berufungsinstanz die Verurteilung eines 24-jährigen Auszubildenden zu einer Geldstrafe von 400 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot wegen der Teilnahme an einem illegalen Autorennen, das dieser zusammen mit zwei weiteren jungen Autofahrern mit getunten Fahrzeugen auf einer innerörtlichen Straße ausgetragen hatte.
Urteil des OLG Hamm vom 05.03.2013
Aktenzeichen: 1 RBs 24/13
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