Die Zahlung sogenannter Dumpinglöhne beschäftigt zunehmend die Arbeitsgerichte. Wie bereits mehrere Gerichte in vergleichbaren Fällen hat nun das Landesarbeitsgericht Hamm die Bezahlung von 5,20 Euro Stundenlohn von zwei Minijobberinnen durch einen Textildiscounter als sittenwidrig eingestuft. Das Gericht sah einen Stundenlohn von 8,21 Euro als angemessen an. Die Verkäuferinnen können nun entsprechende Nachzahlungen verlangen.
Urteile des LAG Hamm vom 18.03.2009
Aktenzeichen: 6 Sa 1284/08 und 6 Sa 1372/08
Pressemitteilung des LAG Hamm