Das Oberlandesgericht Köln hält die von einem Reiseveranstalter gewählte Bezeichnung einer Reise als „7-Tage-Reise“ auch dann nicht für irreführend, wenn die Ankunft am Zielort am späten Nachmittag des 1. Tages und die Abreise vom Zielort am Morgen des 7. Tages erfolgen und die Reise somit auch die An- und Abreise zum bzw. vom Zielort umfasst. Danach kann von einer „7-Tage-Reise“ bereits dann gesprochen werden, wenn diese insgesamt nur 6 Übernachtungen beinhaltet.
Beschluss des OLG Köln vom 22.01.2013
Aktenzeichen: I-6 W 17/13
BB 2013, 514
GRUR-RR 2013, 181