Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils im Disziplinarverfahren, das denselben Sachverhalt zum Gegenstand hat, grundsätzlich auch dann bindend sind, wenn es sich um ein Urteil eines ausländischen Strafgerichts handelt. In dem entschiedenen Fall ging es um die Rechtmäßigkeit der Aberkennung der Pension eines Ruhestandsbeamten, der von einem slowakischen Gericht rechtskräftig wegen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden war.
Urteil des BVerwG vom 19.04.2018
Aktenzeichen: 2 C 59.16
Pressemitteilung des BVerwG