Ein in einem Zivilprozess tätiger Sachverständiger kann wie ein Richter z.B. wegen Befangenheit abgelehnt werden, wenn er sich gegenüber einer Prozesspartei nicht neutral verhält. Ein Ablehnungsgrund liegt für das Oberlandesgericht Nürnberg vor, wenn er sich im Gutachten abfällig über eine Partei bzw. deren Bevollmächtigten äußert. Hierfür reicht bereits eine Äußerung wie „Um dieses Überengagement des Klägervertreters auf den Boden der Tatsachen zu holen, darf festgestellt werden, dass …“ als Ablehnungsgrund aus.
Beschluss des OLG Nürnberg vom 08.09.2011
Aktenzeichen: 8 U 2204/08
MDR 2012, 365