Im Rahmen eines Zivilprozesses können nicht nur Richter, sondern auch vom Gericht bestellte Sachverständige wegen Befangenheit abgelehnt werden. Das Landgericht München hat einen Ablehnungsgrund darin gesehen, dass sich der Sachverständige ohne Anlass unsachlich über das Prozessverhalten einer Verfahrenspartei geäußert hat. Dies gilt auch dann, wenn diese Äußerung in einem anderen Verfahren mit derselben Partei gemacht wurde.
Beschluss des LG München I vom 26.10.2011
Aktenzeichen: 13 T 18596/11
JurPC Web-Dok. 185/2011