Ein in einem Zivilprozess tätiger Sachverständiger kann wie ein Richter z.B. wegen Befangenheit abgelehnt werden, wenn er sich gegenüber einer Prozesspartei nicht neutral verhält oder nach verständiger Würdigung der Umstände konkreter Anlass für ein Misstrauen der Partei gegenüber dem Sachverständigen gerechtfertigt ist.
Dies bejahte das Oberlandesgericht Oldenburg, wenn ein Sachverständiger bereits vorprozessual für eine Partei als Privatgutachter tätig war. Erfahrungsgemäß kann in einem derartigen Fall nicht ausgeschlossen werden, dass der Privatgutachter dazu neigt, die Erwartungen seines Auftraggebers zu bestätigen.
Beschluss des OLG Oldenburg vom 12.07.2012
Aktenzeichen: 2 W 38/12
jurisPR-PrivBauR 2/2013, Anm. 3