Besteht bei einer Verkehrskontrolle der begründete Verdacht, dass ein Autofahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht und verweigert er die Durchführung eines Alkoholtests, darf die Polizei sein Fahrzeug beschlagnahmen und abschleppen lassen. Der Kraftfahrer hat dann die Abschleppkosten zu tragen.
Entscheidend für die Bewertung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme ist der Zeitpunkt des polizeilichen Einschreitens. Auch wenn sich im Laufe der späteren Ermittlungen herausstellt, dass der Betroffene nicht fahruntüchtig war, bleiben die Amtshandlung rechtmäßig und die Kostentragungspflicht bestehen.
Urteil des VG Würzburg vom 10.05.2012
Aktenzeichen: W 5 K 11.237
ADAJU-Archiv Dok.-Nr. 98552