Wie bereits die Vorinstanz hat auch das Oberlandesgericht Stuttgart die Vereinbarung von Abschlussgebühren in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bausparverträgen für wirksam erklärt. Die unterlegene Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen will den Fall nun vor den Bundesgerichtshof bringen. Bei einem Erfolg der Revision könnten Millionen Bausparer die gezahlten Abschlussgebühren zurückverlangen.
Urteil des OLG Stuttgart vom 03.12.2009
Aktenzeichen: 2 U 30/09
Wirtschaftswoche Heft 51/2009, Seite 101