Ein Anwohner, der von Überschreitungen des Immissionsgrenzwerts für Feinstaubpartikel PM10 betroffen ist, hat auch dann ein Recht auf Abwehr seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen der Kommune, wenn (noch) kein so genannter Aktionsplan besteht. Als planunabhängige, straßenverkehrsrechtliche Maßnahme kann insbesondere ein Verbot des Lkw-Durchgangsverkehrs im innerstädtischen Bereich in Betracht kommen. Anlass des Rechtsstreits war die 105-malige Überschreitung des Grenzwertes der Feinstaubpartikel im Dezember 2005 in der Münchner Innenstadt.
Urteil des BVerwG vom 27.09.2007
Aktenzeichen: 7 C 36. 07
NJW-Spezial 2007, 569