Unterhaltszahlungen des getrennt lebenden Ehegatten an seine (hier in der Türkei lebende) Schwiegermutter können nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs während des Bestehens der Ehe als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein. Voraussetzung ist allerdings, dass nicht der Schwiegervater des Steuerpflichtigen für den Unterhalt der Schwiegermutter hätte aufkommen können.
Urteil des BFH vom 27.07.2011
Aktenzeichen: VI R 13/10
DStR 2011, 1900