Internetbetrügereien greifen leider immer mehr um sich. Werden Zugangsdaten ausspioniert, kann der unmittelbar Betroffene, aber auch – wie ein vom Landgericht Gießen entschiedener Fall zeigt – dessen Vertragspartner der Geschädigte sein.
Werden die Zugangsdaten für ein Internet-Auktionsportal (hier eBay) von einem Hacker ausspioniert und kauft dieser auf fremde Rechnung ein, haftet der Inhaber des Kundenkontos dem Verkäufer nicht auf Zahlung des Kaufpreises. Angesichts der Vielzahl der bekannten Betrugsmöglichkeiten im Internet kann der Verkäufer nicht davon ausgehen, dass bei einer Bestellung unter einem Mitgliedsnamen ausschließlich dessen tatsächlicher Inhaber auftritt. Auch hat er bei einer – wie hier erfolgten – Selbstabholung der Ware die Möglichkeit, sich den Personalausweis des Abholers zeigen zu lassen.
Beschluss des LG Gießen vom 14.03.2013
Aktenzeichen: 1 S 337/12
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